Jährliche Sekuranten- und Steigleiterprüfung
Fehlerhafte Anschlagsicherungen gefährden die Sicherheit. Ein Risiko, das den Verantwortlichen selten bewusst ist. Dabei können die gesteigerte Absturzgefahr und die Kosten für die Erneuerung der Anschlageinrichtungen (Sekuranten) bereits mit regelmäßigen Überprüfungen nachweislich eingegrenzt werden.
Auch fest installierte Steigleitern sind sicherheitsrelevant und unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht. Sie müssen fachgerecht kontrolliert, gewartet und dokumentiert werden um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Jedem Eigentümer beziehungsweise den beauftragten Personen wie etwa Facility Managern, Sicherheitsfachkräften oder Arbeitsschutzverantwortlichen obliegt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn Personen die Dächer eines Gebäudes betreten (§ 823 BGB). Weitere gesetzliche Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DIN EN 4426, der DIN EN 795 sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerken formuliert.
